Lumen und Lichtstrom - Hygieneanforderungen an die Arbeitsplatzbeleuchtung
Wozu ist das Lumen-Gerät gut? Zum Beispiel wegen der Hygieneanforderungen an die Arbeitsplatzbeleuchtung.
Warum ist es gut, die Lumen-Einheit im Auge zu behalten? Zum Beispiel für die hygienischen Anforderungen an die Arbeitsplatzbeleuchtung.
Lumen - Lichtstrom
Lumen ist eine Einheit des Lichtstroms. Sie gibt die gesamte Lichtmenge an, die eine Lichtquelle aussendet. Der typische Lichtstrom einer 100-W-Glühbirne beträgt etwa 1500 lm, im Vergleich zu nur etwa 13 lm bei einer Kerze. Leuchtenhersteller geben den Lichtstrom an, weil er genauer ist als die Wattzahl, denn Lumen messen, was wir tatsächlich sehen, und nicht die gesamte Energie, die die Lichtquelle verbraucht.Wenn Sie sich immer noch fragen, was der Unterschied bei den Lumenwerten in der Praxis ist, dann wird es Ihnen klar, wenn Sie sich das folgende Bild ansehen. Wirklich einfach ausgedrückt, je mehr Lumen, desto mehr Licht in einem bestimmten Raum.
Wenn Sie für die Einrichtung neuer Büros, Arbeitsplätze oder öffentlicher Räume zuständig sind, ist Ihnen vielleicht nicht bewusst, dass es gesetzlich geregelt ist, welche Werte und Bedingungen für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz direkt vorgegeben sind. In diesem Fall konkret die Hygieneanforderungen an die Arbeitsplatzbeleuchtung. Damit Sie nicht umständlich nach dem Volltext suchen müssen, haben wir den wichtigsten Auszug aus dieser Verordnung für Sie.
Auszug aus der Regierungsverordnung Nr. 361/2007 Slg. "Festlegung der Bedingungen für den Gesundheitsschutz bei der Arbeit" in der aktuellen Fassung:
Kopf II
Niedrige hygienische Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsplätzen
§ 45
Arbeitsplatzbeleuchtung
(2) An Arbeitsplätzen, die durch Tageslicht beleuchtet werden und an denen eine erhöhte Wärmebelastung oder Blendung auftreten kann, müssen Beleuchtungsöffnungen mit Abschattungseinrichtungen versehen sein, die eine Begrenzung der direkten Sonneneinstrahlung ermöglichen. Bei seitlichen Beleuchtungsöffnungen der Arbeitsstätte, die den Blick nach außen freigeben, dürfen deren Blenden dies nicht verhindern.
(3) In einer Arbeitsstätte, in der ständig mit Tageslicht beleuchtete Arbeiten ausgeführt werden, sind folgende Mindestwerte einzuhalten:
(4) In einer Arbeitsstätte, in der ständig gearbeitet wird und die durch eine zugehörige Beleuchtung beleuchtet wird, sind folgende Mindestwerte einzuhalten:
(5) Die in den Absätzen 3 und 4 genannten Werte für die gesamte künstliche Beleuchtung gelten, sofern die einschlägige tschechische technische Norm im Hinblick auf die Sehanforderungen keinen höheren Wert festlegt.
(6) Eine Arbeitsstätte, in der ständig gearbeitet wird und in der die in den Absätzen 3 und 4 genannten Werte für die Tageslichtbeleuchtung und für die kombinierte Beleuchtung nicht eingehalten werden können, darf nur eingerichtet und betrieben werden, wenn es sich um eine Arbeitsstätte